Schön, dass du dich für unsere ehrenamtliche Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Aumühle interessierst und auf diesen Artikel geklickt hast.
Wie die Überschrift bereits verrät, wollen wir hier auf das Thema Brandmeldeanlagen eingehen, um einige Begrifflichkeiten zu erklären und einzuordnen.
„Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, um Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern zu empfangen, auszuwerten und Reaktionen einzuleiten.“
wikipedia.de
Weiter wird ausgeführt, dass diese einzuleitenden Reaktionen unterschiedlich sein können. Sehr häufig ist diese Reaktion, wie auch z.B. im Augustinum Aumühle, dass automatisch, sprich ohne Zutun oder Kontrolle einer Person vor Ort, die Feuerwehr über die für Aumühle zuständige Rettungsleitstelle in Bad Oldesloe alarmiert wird. – Anders ist es bei Heimwarnmeldern, die in Privathäusern vorgeschrieben sind. Diese lösen ein lautes Piepen bei der Detektion von Rauch aus, das Menschen im Umfeld aufmerksam werden lassen soll, die sich dann sofort in Sicherheit bringen können und bei Bedarf die Feuerwehr über die 112 alarmieren.
Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass es im Augustinum zwei separate Brandmeldeanlagen gibt, was eher die Ausnahme, als der Regelfall ist. An der, wie oben beschriebenen, automatischen BMA sind ausschließlich Rauchmelder und andere Meldertypen angeschlossen, die sich in den öffentlichen Teilen des Gebäudes befinden. Dazu gehört z.B. auch die Tiefgarage, der Speisesaal und sämtliche Flure. An eine zweite, interne BMA sind alle Melder in den Appartements aufgeschaltet. Löst ein Melder in einer Wohnung aus, wird zunächst nur der interne Alarm ausgelöst und ein Mitarbeitender schaut vor Ort nach, ob wirklich ein Notfall vorliegt und ruft bei Bedarf die 112 an.
Zieht jedoch schon beim Öffnen der Appartementtür Rauch auf den Flur, löst auch hier der Rauchmelder aus und alarmiert automatisch die Feuerwehr. Gleichzeitig schließen sich die angrenzenden, in den Fluren verbauten Rauschschutztüren. Damit wird verhindert, dass sich der Rauch durch die Flure in andere Gebäudeteile ausbreiten kann.
Wo eine BMA in welcher Form verbaut sein muss, regeln Vorschriften und Gesetze. All dies gehört zum „Vorbeugenden Brandschutz“, der bei uns durch den Kreis Herzogtum Lauenburg sichergestellt wird.
Was ist ein Fehlalarm?
Nun kommt es bei technischen Einrichtungen immer wieder zu Fehlalarmen bzw. Alarmen die „nichts für die Feuerwehr sind“. Umgangssprachlich werden sämtliche Einsätze, bei denen die Feuerwehr nicht tätig wird, als „Fehlalarm“ zusammengefasst.
Jedoch muss man hier genauer unterscheiden zwischen:
- böswillig verursachten Alarmen (mutwilliges Drücken eines Druckknopfmelders ohne das ein Alarmgrund vorliegt),
- Fehlalarmen (ein technischer Defekt z.B. in einem Rauchwarnmelder) und
- Täuschungsalarmen (ein Rauchmelder erkennt z.B. Baustaubpartikel in der Umgebungsluft und interpretiert diese als Rauch).
- richtiger Alarm, bei dem die Feuerwehr trotzdem nicht tätig werden muss. So z.B. eine der häufigsten Ursachen für die Auslösungen von Brandmeldeanlagen, dem angebrannten Essen auf dem Herd oder dem verbrannten Brot im Toaster. Oft ist das Essen vor der Ankunft der Feuerwehr bereits gelöscht oder der qualmende Toaster auf den Balkon gestellt.
Beim Letztgenannten, handelt es sich eindeutig um Entstehungsbrände. Denn wenn diese nicht frühzeitig erkannt und gelöscht werden, kann sich das Feuer auf weitere Bereiche ausbreiten.
Ok, das leuchtet alles ein, aber warum fährt die Feuerwehr trotzdem bei einem angebrannten Toast los?
Kann dann nicht einfach jemand nochmal anrufen und sagen, dass die Feuerwehr nicht kommen muss? Das würde doch Allen Zeit und Geld sparen!
Ganz so einfach ist es nicht. Zum einen kann nur die Feuerwehr die Brandmeldeanlage zurückstellen. Denn nur wir als Feuerwehr haben einen Schlüssel für das Feuerwehrbedienfeld, das eine Rückstellung ermöglicht, nachdem alle Rauchwarnmelder keinen Rauch mehr erkennen.
Zum anderen müssen wir immer sicherstellen, dass nicht doch ein Notfall vorliegt und ohne jemanden etwas Böses unterstellen zu wollen, nicht die Lage vor Ort durch einen Laien falsch eingeschätzt wird. Das gilt sowohl aus brandschutztechnischer als auch aus rettungsdienstlicher Sicht.
Unterm Strich kann man sagen:
Auch wir als ehrenamtliche Frauen und Männer, Mütter und Väter, Arbeitnehmer:innen und Freiberufler:innen finden keine große Freude daran, am Sonntagmorgen um 6:30 Uhr durch den Funkmeldeempfänger aus dem Schlaf gerissen zu werden, um ein angebranntes Toastbrot aus dem Toaster zu holen. Aber das gehört nun mal dazu. Außerdem weiß man nie, ob nicht doch ein größerer Notfall, wie z.B. der Tiefgaragen- oder Appartementbrand im Augustinum hinter der FEU BMA Alarmierung steckt und unsere Hilfe Leben retten kann.
Nichtsdestotrotz arbeiten wir mit allen Einrichtungen in Aumühle zusammen, um brandschutztechnisch aufzuklären und Fehleinsätze möglichst zu minimieren.
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