Der Sommer ist Reisezeit. Viele fahren mit dem Auto in den Norden oder gen Süden. Glück hat, wer ohne größere Staus an seinem Urlaubsort ankommt und nicht stundenlang auf der Autobahn stehen muss.

Sollte es einen dennoch treffen und der Verkehr kommt, z.B. durch einen Unfall ins Stocken, ist es umso wichtiger und gesetzlich vorgeschrieben, eine RETTUNGSGASSE zu bilden. Auch wenn es uns als Feuerwehr Aumühle nicht direkt betrifft, wollen wir darauf hinweisen, wie man durch richtiges Verhalten helfen kann, Menschenleben zu retten.

Rettungsgasse

Quelle: http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de/

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“

– § 11 Abs. 2 StVO 2013

Was es heißt, 24h rund um die Uhr einsatzbereit zu sein, verdeutlichte sich am 26. Juli einmal mehr. Der Funkmeldeempfänger piepte um 04:28 Uhr. Alarmiert wurde zu einem Notfall hinter einer verschlossenen Tür. Ein aufmerksamer Bürger hatte in Friedrichruh Rufe und Geräusche aus einem Nachbarhaus gehört und den Rettungsdienst alarmiert. Da davon ausgegangen werden musste, dass die Person nicht mehr selbstständig die Rettungskräfte ins Haus lassen könnte, wurde die Feuerwehr zu Türöffnung mitalarmiert. Am Einsatzort angekommen stellte sich jedoch schnell heraus, dass es sich um ein Missverständnis handelte und die ältere Person wohlauf war.

Auch beim zweiten Einsatz im vergangenen Monat mussten die Aumühler Einsatzkräfte nicht tätig werden. In einem Altenwohnheim in Wohltorf hatte die Brandmeldeanlage ausgelöst. Aufgrund der Tageszeit und der damit automatisch festgelegten Alarmierungsreihenfolge, wurde auch die Feuerwehr Aumühle mitalarmiert. Vorort kam dann jedoch schnell der Befehl „Abspannen“, was bedeutet, dass alle weiteren alarmierten Feuerwehrkräfte nicht mehr benötigt werden.

 

Einen „Einsatz“ mit dem neuen Aumühler HLF gab es dann doch noch. Am 09.08.2016 fand eine Einsatzübung unter realistischen Bedingungen im Augustinum Aumühle statt. Simuliert wurde ein Feuer in einem Appartement im 5. OG mit einer vermissten Person. Im Rahmen der festgelegten Vorgehensweise, die einmal jährlich für einen solchen Fall im Augustinum geübt wird, wurde nach einer Lageerkundung in diesem sehr großen und verwinkelten Gebäude, die Suche mit zwei Trupps unter Atemschutz eingeleitet. Schnell konnte die Person, in der völlig vernebelten Wohnung, im Badezimmer gefunden und gerettet werden. Einmal mehr hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, dass sich die Feuerwehrleute in solchen großen Objekten auskennen und regelmäßig üben.