Als Rettungsgasse bezeichnet man den Abstand, den Auto- und LKW-Fahrer auf einer Autobahn und Landstraße bilden müssen, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Diese „Gasse“ dient dem schnellen und sicheren vorrankommen von Rettungsfarhrzeugen und der Polizei, die in der Regel zur „Ursache“ des Staus müssen um dort schnellstmöglich Hilfe zu leisten und oftmals Menschenleben zu retten.
Leider ist diese verpflichtende Vorgehensweise immer noch vielen Kraftfahrzeugfahrern nicht bekannt. Dadurch kommt es regelmäßig zu starken Verzögerungen bei der Rettung und Hilfeleistung, da die Rettungsgasse gar nicht gebildet oder nach der Durchfahrt eines Rettungsfahzeuges wieder geschlossen wird.
„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden“
– § 11 Abs. 2 StVO 2013
[…] Um am Besten gleich vorausschauend eine Rettungsgasse bilden! […]